

Liebe Patientinnen,
wir freue uns, Ihnen einige wichtige Informationen zur gynäkologischen Krebsfrüherkennungsuntersuchung geben zu dürfen. Diese Untersuchung wird einmal jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und umfasst für alle Frauen ab 20 Jahren das Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke sowie den Zellabstrich vom Muttermund.
Ab dem 30. Lebensjahr gehört außerdem das Abtasten der Brust dazu, und ab dem 50. Lebensjahr wird das Screening auf Darmkrebs mittels immunologischem Stuhltest angeboten. Zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr sind jährliche zytologische Abstriche vorgesehen. Seit dem 01.01.2020 werden für Frauen ab 35 Jahren alle 3 Jahre ein zytologischer Abstrich und ein HPV-Abstrich durchgeführt, wobei die klinische Untersuchung weiterhin jährlich erfolgt.
Die Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken ist keine Standardleistung der Krebsfrüherkennung, wird aber bei Beschwerden, auffälligen Tastbefunden oder bei Tumorpatientinnen selbstverständlich von den Krankenkassen übernommen.
Manchmal kann es sinnvoll sein, Untersuchungen durchzuführen, die über die reguläre Vorsorge hinausgehen. Diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) sind eine Investition in die eigene Gesundheit. Da jedes Frauensicherheitsbedürfnis unterschiedlich ist, können zusätzliche Untersuchungen für Sie eine große Beruhigung und Entlastung bedeuten.
Bitte beachten Sie, dass diese zusätzlichen Untersuchungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. In vertrauensvoller Absprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt können Sie entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen für Sie sinnvoll sind. Unser Team steht Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
