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Patienteninformation zum Datenschutz

 

 

 

Mit diesem Informations­blatt möchten wir Sie über die Daten­ver­arbeitung in unserer Praxis informieren und unserer daten­schutz­recht­lichen Informations­ver­pflichtung aus der Europäischen Daten­schutz­grund­ver­ord­nung und dem neu­en Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz nach­kom­men.

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder Ihrer Ein­wil­li­gung. Die Rechts­grund­la­gen der Da­ten­ver­ar­bei­tung Ih­rer Ge­sund­heits­da­ten (be­son­de­re Ka­te­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten) sind Ar­ti­kel 9 Ab­satz 2 lit. h) DSGVO in Ver­bin­dung mit § 22 Ab­satz 1 Nr. 1 lit. b) BDSG. Soll­ten Sie Fra­gen ha­ben, kön­nen Sie sich gern an uns wen­den; Kon­takt­mög­lich­keit fin­den Sie auf der Kon­takt­sei­te un­ser­er Home­page.

Sofern für die Datenverarbeitung Ihr Einverständnis erforderlich ist, können Sie dieses jeder­zeit mit Wirkung für die Zukunft wider­rufen oder ein­schränken.

Sie haben das Recht, soweit die Voraus­setzungen hier­für vor­liegen, Aus­kunft zu Ihren ver­ar­beiteten Daten zu er­halten sowie auf deren Be­richtigung oder Löschung, auf Ein­schränkung der Ver­ar­bei­tung sowie auf deren Über­tragung.

Sie haben das Recht, sich bei unserer Datenbeauftragten zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt:

Unsere Datenschutzbeauftragte:

Barbara Weber

E-Mail: info@weber-ds.de

Für Hessen ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden oder Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: (06 11) 14 08-0, Telefax: (06 11) 14 08-6 11, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Datenaufnahme

Bei jedem Kontakt wird Ihre Versichertenkarte in unser elektronisches Praxisverwaltungssystem (PVS) eingelesen. Dabei werden folgende Daten erhoben:

  • Name

  • Geburtsdatum

  • Adresse

  • Kostenträger

  • Versicherungsnummer

Im weiteren Kontakt erheben wir bei Ihnen Befunde und Diagnosen, ver­ord­nen The­ra­pien und füllen für Sie die durch die KV Hessen vor­ge­ge­be­ne Muster­formulare (Rezepte, AU, Pfle­gedienst­ver­ord­nungen u.ä.) aus. Dies alles muss über­prüf­bar patient­en­bezogen in unserem PVS ge­speichert werden. Eine nach­träg­liche Be­ar­beitung und Än­derung Ihrer Daten lässt das PVS nicht zu.

Schriftliche (Fremd-)Befunde werden patienten­bezogen elek­tro­nisch nicht ver­än­der­bar in unser PVS über­tragen (Do­ku­men­ten­scan­ner).

Jeder Patient erhält beim Erstkontakt in unserer Praxis Ein­wil­lig­ungs­er­klär­ung­en, mit de­nen Sie uns schrift­lich die Daten­wei­ter­ga­be an Ihre wei­ter­be­han­delnden Ärzte sowie an die private Ver­rechnungs­stelle er­lauben können.

Bitte beachten Sie, dass unter Umständen auch eine gesetz­liche Pflicht zur Wei­ter­ga­be der Da­ten be­steh­en kann.

Was geschieht mit Ihren Daten?

Wir benötigen Ihre Daten, um Sie für die KV Hessen und die Kos­ten­trä­ger nach­prüf­bar be­han­deln zu kön­nen (Zweck). Alle Ver­ord­nung­en sind pa­tient­en­ge­bun­den und be­nö­ti­gen Name, An­schrift, Kost­en­trä­ger und Ver­sich­er­ungs­num­mer. Ha­ben wir die­se Da­ten nicht, kön­nen wir Ihnen z.B. keine Re­zepte aus­stel­len. Die Da­ten­er­heb­ung ist da­her für Ihre Be­hand­lung er­for­der­lich.

Die folgenden Daten werden auf unserem Server passwortgeschützt gespeichert:

  • Akut- (für das aktuelle Quartal) und Dauerdiagnosen (quartals­über­greif­end)

  • Befunde, Anamnesen, Therapievorschläge, Abrechungsziffern für das je­wei­li­ge Quar­tal

  • Alle elektronisch erstellten Formulare sowie alle Verordnungen müssen über­prüf­bar dau­er­haft ge­spei­chert werd­en

Zugang hat nur autorisiertes Praxispersonal. Ihre Daten (Befunde, Arztbriefe etc.) werd­en nach den je­weil­ig­en ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben­en Frist­en auf­be­wahrt (z.B. Arzt­brie­fe für zehn Jahre). Ge­ge­be­nen­falls kann eine längere Auf­be­wahr­ung er­for­der­lich sein. Eine Über­sicht der Auf­be­wahr­ungs­fris­ten find­en Sie auf un­ser­er Home­page.

Wer bekommt Ihre Daten übermittelt?

  • Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) zur Abrechnung und Prüfung der Da­ten auf Kor­rekt­heit.

  • Auf Verlangen der Prüfkommission müssen Ihre Daten mit allen Ver­ord­nung­en im Rah­men einer Regressprüfung übermittelt werden.

  • Auf Verlangen der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur Prü­fung der Be­hand­lung

  • Ihre Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft erhalten die für die Ab­rech­nung re­le­vant­en Da­ten

  • Wenn Sie an einem Disease-Management-Programm teilnehmen oder be­stimmte Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men wahr­nehmen, werden diese Da­ten ge­sondert an die ent­sprech­enden Institutionen und Ihre Krankenkasse übermittelt (Qualitätssicherung)

  • Bei bestimmten Infektionserkrankungen ist eine Meldung an das Ge­sund­heits­amt ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben.

  • Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Arztpraxis kann die In­an­spruch­nah­me an­walt­lich­er oder ge­richt­lich­er Hil­fe er­for­der­lich sein

  • Andere Ärzte, Versicherungen, private Abrechnungsstellen und andere In­s­ti­tu­ti­on­en er­halt­en nur mit se­pa­rat­er Ein­wil­li­gung durch Sie die für den je­wei­lig­en Fall not­wen­dig­en Da­ten

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